Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
Long Range Certificate

SRC

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis benötigt der Schiffsführer zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst mit Grenz-/Kurzwellengeräten und für die Kommunikation über Satelliten. Die Bedienung von UKW-Geräten mit DSC-Controllern ist enthalten.

Nach der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 reicht es nicht mehr aus, dass eine beliebige Person an Bord das Funkzeugnis besitzt.

In der Sportseeschifferscheinverordnung heisst es nun in § 1 - Absatz 7 u. a. :

 "Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen."

Dieses Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Diese Berechtigung kann durch eine Zusatzprüfung zum UBI erworben werden.

Voraussetzung für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis:
Alter ab 18 Jahre und Grundkenntnisse der englischen Sprache