Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
Short Range Certificate
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Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis benötigt der Schiffsführer zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst mit UKW-Geräten mit DSC-Controllern. Nach der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 reicht es nicht mehr aus, dass eine beliebige Person an Bord das Funkzeugnis besitzt. In der Sportseeschifferscheinverordnung heisst es nun in § 1 - Absatz 7 u. a.: "Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen." Dieses Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Diese Berechtigung kann durch eine Zusatzprüfung zum UBI erworben werden. Voraussetzung für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis: Alter ab 15 Jahre und Grundkenntnisse der englischen Sprache
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