Küstenfahrt, entspricht einem Seegebiet bis 12 Seemeilen (22 km) vor dem Festland
Amtlicher Sportküstenschifferschein (SKS)
für Motor- und/oder Segelyachten
Voraussetzung dafür ist ein Alter ab 16 Jahre und der Nachweis, dass man 300 Seemeilen bis zur Prüfung gefahren ist.